
Der Kreis Lippe hat dem Bau von sieben Industriewindanlagen – anfangs waren sogar 13 beantragt – an der Gauseköte eine Abfuhr erteilt. Für ein allgemeines Aufatmen ist es allerdings viel zu früh. Zwar hat die Windkraft-Lobby in jüngster Zeit auch andere Niederlagen erlitten. Aber es befinden sich immer noch zahlreiche weitere Projekte in der Pipeline. Auch die gilt es zu verhindern. Eine Erkenntnis, die sich aber in Lippe noch nicht überall durchgesetzt hat, auch wenn das auch im Licht dieser Entscheidung dringend geboten wäre. Außerdem: Auch dieser Bescheid vom Hiddeser Berg kann selbstredend beklagt werden.
Die Immissionsschutzbehörde hat nach einer Mitteilung der Kreisverwaltung das Genehmigungsverfahren abgeschlossen und nach Prüfung aller Belange den von Stephan Prinz zur Lippe betriebenen Bau der Anlagen abgelehnt.
Die Entscheidung beruhe unter anderem auf einer Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold, heißt es. Diese habe klargestellt, dass eine Inanspruchnahme von Waldbereichen für den Ausbau der Windenergie nur im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zulässig ist.
Für die beantragten Standorte – in Detmold, Schlangen und Horn-Bad Meinberg – gibt es jedoch keine kommunalen Bauleitplanungen, die eine Windenergienutzung im Wald vorsehen. Somit widersprechen die Anlagen den Zielen der Raumordnung, wie sie im Regionalplan OWL von 2024 vorgesehen ist.
„Die Immissionsschutzbehörde des Kreises Lippe hatte daher keinen Ermessensspielraum und musste die Anlagen entsprechend ablehnen. Das heißt, dass die Windräder selbst mit Nebenbestimmungen nicht betrieben werden können“, erklärt Landrat Axel Lehmann.
„Die betreffenden Grundstücke, auf denen das Vorhaben verwirklicht werden sollte, liegen allesamt in einem Bereich, der im Regionalplan OWL als Waldbereich ausgewiesen ist. Daher können auch nicht einzelne Anlagen genehmigt werden“, ergänzt Ute Röder, zuständiger Verwaltungsvorstand, und stellt klar: „Aufgrund der dynamischen Gesetzgebung und Rechtsprechung sind in den Entscheidungsprozess interne und auch externe juristische Beurteilungen eingeflossen.“
Vor der endgültigen Ablehnung der Anlagen hatte der Kreis nach eigenen Angaben dem Antragsteller, wie gesetzlich geregelt, die Möglichkeit gegeben, sich zu den Ablehnungsgründen zu äußern. Davon habe der Antragsteller aber keinen Gebrauch gemacht.
Warum? Da gibt es mehrere mögliche Antworten. Erstens: Einsicht. Unwahrscheinlich. Zweitens: Sinnlos; das wird eh vor Gericht entschieden. Wir werden sehen.
»Da dies also heutzutage Ertrag bringend nicht mehr möglich ist, habe ich nach einer Alternative gesucht und bin auf die Windkraft gekommen.«
Stephan Prinz zur Lippe, warum er nun in Windkraft macht und nicht mehr so sehr in Fichtenplantagen AKA Borkenkäferfutter
Die Motive, den Teuto und/oder die Egge mit Industriewindanlagen zu bepflastern, dürften sich nicht geändert haben. Denn ewig lockt das Geld.
Ein langer Weg
Der Antrag für die Errichtung und den Betrieb von ursprünglich 13 Anlagen auf der Gauseköte war im Dezember 2020 eingegangen. Nach Vervollständigung der Unterlagen wurde das Genehmigungsverfahren mit der Beteiligung von Fachbehörden im Mai 2021 eingeleitet. Dabei hatte die Immissionsschutzbehörde des Kreises Lippe mehr als 20 Akteure, wie die betroffenen Städte, die Bezirksregierungen Detmold und Münster oder Versorger, um Stellungnahmen zu dem Vorhaben gebeten.
Während dieses Prozesses äußerten sich auch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie die britischen Streitkräfte. Die Militärs gaben dabei an, dass der Bau der Windenergieanlagen dem Flugbetrieb und somit Belangen der Landesverteidigung entgegensteht. Daraufhin musste der Kreis das Vorhaben im Herbst 2022 erstmals ablehnen. In der Folge hatte der Antragsteller gegen den Ablehnungsbescheid geklagt.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW entschied mit rechtskräftigem Urteil vom 16. Februar 2024, dass die Ablehnung bei sieben von den 13 Windenergieanlagen rechtswidrig erfolgt war und dass das Genehmigungsverfahren für diese Anlagen neu zu entscheiden sei. Nach der Wiederaufnahme des Verfahrens mussten weitere Stellungnahmen eingeholten werden. Zudem wurde die Öffentlichkeit beteiligt und es fand ein Erörterungstermin statt. Im Ergebnis steht nun die Ablehnung.
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