Das war’s zunächst: Absage für die Prinzen-Propeller an der Gauseköte

Rea­lis­ti­sches Grö­ßen­ver­hält­nis: Her­mann und geplan­tes Windrad.

Der Kreis Lip­pe hat dem Bau von sie­ben Indus­trie­wind­an­la­gen – anfangs waren sogar 13 bean­tragt – an der Gau­se­kö­te eine Abfuhr erteilt. Für ein all­ge­mei­nes Auf­at­men ist es aller­dings viel zu früh. Zwar hat die Wind­kraft-Lob­by in jüngs­ter Zeit auch ande­re Nie­der­la­gen erlit­ten. Aber es befin­den sich immer noch zahl­rei­che wei­te­re Pro­jek­te in der Pipe­line. Auch die gilt es zu ver­hin­dern. Eine Erkennt­nis, die sich aber in Lip­pe noch nicht über­all durch­ge­setzt hat, auch wenn das auch im Licht die­ser Ent­schei­dung drin­gend gebo­ten wäre. Außer­dem: Auch die­ser Bescheid vom Hid­de­ser Berg kann selbst­re­dend beklagt werden.

Die Immis­si­ons­schutz­be­hör­de hat nach einer Mit­tei­lung der Kreis­ver­wal­tung das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren abge­schlos­sen und nach Prü­fung aller Belan­ge den von Ste­phan Prinz zur Lip­pe betrie­be­nen Bau der Anla­gen abgelehnt.

Die Ent­schei­dung beru­he unter ande­rem auf einer Stel­lung­nah­me der Bezirks­re­gie­rung Det­mold, heißt es. Die­se habe klar­ge­stellt, dass eine Inan­spruch­nah­me von Wald­be­rei­chen für den Aus­bau der Wind­ener­gie nur im Rah­men der kom­mu­na­len Bau­leit­pla­nung zuläs­sig ist.

Für die bean­trag­ten Stand­or­te – in Det­mold, Schlan­gen und Horn-Bad Mein­berg – gibt es jedoch kei­ne kom­mu­na­len Bau­leit­pla­nun­gen, die eine Wind­ener­gie­nut­zung im Wald vor­se­hen. Somit wider­spre­chen die Anla­gen den Zie­len der Raum­ord­nung, wie sie im Regio­nal­plan OWL von 2024 vor­ge­se­hen ist.

„Die Immis­si­ons­schutz­be­hör­de des Krei­ses Lip­pe hat­te daher kei­nen Ermes­sens­spiel­raum und muss­te die Anla­gen ent­spre­chend ableh­nen. Das heißt, dass die Wind­rä­der selbst mit Neben­be­stim­mun­gen nicht betrie­ben wer­den kön­nen“, erklärt Land­rat Axel Lehmann. 

„Die betref­fen­den Grund­stü­cke, auf denen das Vor­ha­ben ver­wirk­licht wer­den soll­te, lie­gen alle­samt in einem Bereich, der im Regio­nal­plan OWL als Wald­be­reich aus­ge­wie­sen ist. Daher kön­nen auch nicht ein­zel­ne Anla­gen geneh­migt wer­den“, ergänzt Ute Röder, zustän­di­ger Ver­wal­tungs­vor­stand, und stellt klar: „Auf­grund der dyna­mi­schen Gesetz­ge­bung und Recht­spre­chung sind in den Ent­schei­dungs­pro­zess inter­ne und auch exter­ne juris­ti­sche Beur­tei­lun­gen eingeflossen.“

Vor der end­gül­ti­gen Ableh­nung der Anla­gen hat­te der Kreis nach eige­nen Anga­ben dem Antrag­stel­ler, wie gesetz­lich gere­gelt, die Mög­lich­keit gege­ben, sich zu den Ableh­nungs­grün­den zu äußern. Davon habe der Antrag­stel­ler aber kei­nen Gebrauch gemacht.

War­um? Da gibt es meh­re­re mög­li­che Ant­wor­ten. Ers­tens: Ein­sicht. Unwahr­schein­lich. Zwei­tens: Sinn­los; das wird eh vor Gericht ent­schie­den. Wir wer­den sehen.

»Da dies also heut­zu­ta­ge Ertrag brin­gend nicht mehr mög­lich ist, habe ich nach einer Alter­na­ti­ve gesucht und bin auf die Wind­kraft gekommen.«

Ste­phan Prinz zur Lip­pe, war­um er nun in Wind­kraft macht und nicht mehr so sehr in Fich­ten­plan­ta­gen AKA Borkenkäferfutter

Die Moti­ve, den Teu­to und/oder die Egge mit Indus­trie­wind­an­la­gen zu bepflas­tern, dürf­ten sich nicht geän­dert haben. Denn ewig lockt das Geld.

Ein langer Weg

Der Antrag für die Errich­tung und den Betrieb von ursprüng­lich 13 Anla­gen auf der Gau­se­kö­te war im Dezem­ber 2020 ein­ge­gan­gen. Nach Ver­voll­stän­di­gung der Unter­la­gen wur­de das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren mit der Betei­li­gung von Fach­be­hör­den im Mai 2021 ein­ge­lei­tet. Dabei hat­te die Immis­si­ons­schutz­be­hör­de des Krei­ses Lip­pe mehr als 20 Akteu­re, wie die betrof­fe­nen Städ­te, die Bezirks­re­gie­run­gen Det­mold und Müns­ter oder Ver­sor­ger, um Stel­lung­nah­men zu dem Vor­ha­ben gebeten. 

Wäh­rend die­ses Pro­zes­ses äußer­ten sich auch das Bun­des­amt für Infra­struk­tur, Umwelt­schutz und Dienst­leis­tun­gen der Bun­des­wehr sowie die bri­ti­schen Streit­kräf­te. Die Mili­tärs gaben dabei an, dass der Bau der Wind­ener­gie­an­la­gen dem Flug­be­trieb und somit Belan­gen der Lan­des­ver­tei­di­gung ent­ge­gen­steht. Dar­auf­hin muss­te der Kreis das Vor­ha­ben im Herbst 2022 erst­mals ableh­nen. In der Fol­ge hat­te der Antrag­stel­ler gegen den Ableh­nungs­be­scheid geklagt.

Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt für das Land NRW ent­schied mit rechts­kräf­ti­gem Urteil vom 16. Febru­ar 2024, dass die Ableh­nung bei sie­ben von den 13 Wind­ener­gie­an­la­gen rechts­wid­rig erfolgt war und dass das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren für die­se Anla­gen neu zu ent­schei­den sei. Nach der Wie­der­auf­nah­me des Ver­fah­rens muss­ten wei­te­re Stel­lung­nah­men ein­ge­hol­ten wer­den. Zudem wur­de die Öffent­lich­keit betei­ligt und es fand ein Erör­te­rungs­ter­min statt. Im Ergeb­nis steht nun die Ablehnung.

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