
Im Kampf gegen die Industriewindanlagen in Waldgebieten nahe der Stadt hoffen die Stadtväter Horn-Bad Meinbergs auf die Unterstützung des Regionalrates. Bürgermeister Heinz-Dieter Krüger (SPD) schickte die Tage einen Hilferuf an der Vorsitzenden des Gremiums, Heinz-Günter Koßmann (CDU). Alle Fraktionschefs haben unterschrieben. Der Regionalrat möge mit darauf hinwirken, dass der Landesverband Lippe seine Pläne umgehend beerdigt.
Hintergrund ist: Der Landesverband plant in zwei Vorhaben die Errichtung von 24 Windenergieanlagen mit einer Höhe von jeweils mehr als 260 Metern auf Waldflächen, deren Eigentümer er ist. In überwiegender Zahl befinden sich die Planungsflächen auf dem Stadtgebiet Horn-Bad Meinberg. Der Pivit berichtete mehrfach.[1]Die parallel verfolgten Planungen des Detmolder Fürstenhauses an der Gauseköte finden in diesem Schreiben keinerlei Erwähnung. Das mag formal begründbar sein, sachlich aber ganz sicher nicht. Da … Weiterlesen …

Das mit Vorbescheidsantrag vom Oktober 2024 veröffentlichte Vorhaben sieht sieben Anlagen auf dem Höhenzug des Eggeosthangs (Silberbachtal, Velmerstot, Hermannsweg) sowie vier Anlagen im Bereich Bauerkamp vor, von denen sich zwei Anlagen auf dem Stadtgebiet Horn-Bad Meinberg und zwei Anlagen auf Schlänger Gebiet befinden.
Das mit Vorbescheidsantrag vom Dezember 2024 veröffentlichte Vorhaben sieht dreizehn Anlagen im Bereich der Egge vor, von denen sich vier Anlagen auf Horn-Bad Meinberger und neun Anlagen auf dem Gemeindegebiet Schlangen befinden.
»Wie in den meisten anderen Städten und Gemeinden, war auch in Horn-Bad Meinberg die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen trotz umfassender Bemühungen zuletzt nicht rechtssicher möglich«, scheibt Krüger. Das Land Nordrhein-Westfalen habe diese Schwierigkeit erkannt und sich im breiten politischen Konsens entscheiden, die Windenergieplanung über eine landesweite Regionalplanung zu steuern. So sei der am 16. April 2024 rechtskräftig gewordene Regionalplan OWL einvernehmlich mit der StadtHorn-Bad Meinberg entwickelt worden.
Planungen im Konflikt mit allen Zielen des Regionalplans
Der Knackpunkt in der aktuellen Debatte ist: Alle 24 beantragten Windenergieanlagen sind mit den Festlegungen und Zielen im Regionalplan nicht in Einklang zu bringen. Die Planungen tangieren Bereiche, die im Regionalplan für den Schutz der Natur vorgesehen sind (BSN), Wald- und Wasserschutzgebiete. Die Planungen aus den Vorbescheidsanträgen stehen also allesamt mehrfach im Konflikt mit den vom Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg unterstützten Zielsetzungen des Regionalplans OWL.
Darüber betonen des Kommunalpolitiker, das im Regierungsbezirk Detmold derzeit ergänzend zum im April rechtskräftig gewordenen Regionalplan OWL ein Teilplan Wind aufgestellt werde. Dieser sei bereits weit im Verfahren fortgeschritten und die Offenlegungsphase kürzlich beendet worden. Es seien 350 Anregungen und Bedenken eingegangen – deutlich weniger als erwartet. Eine erneute Offenlegung sei voraussichtlich nicht notwendig. Es werde daher mit einem Abschluss im ersten Halbjahr 2025 gerechnet.
Normalerweise keine Chance für Windkraft auf diesen Flächen
Das Brisante an den aktuellen Planungen: Sie liegen vollständig auf solchen Flächen, die gemäß des Regionalplans OWL Teilplan Wind für die Errichtung von Windenergie ausgeschlossen werden sollen. Mit den demnächst so ausgewiesenen Flächen solle gewährleistet werden, dass Ostwestfalen-Lippe auf dem Weg der Bundesrepublik hin zur Klimaneutralität einen angemessenen Beitrag zum Windenergieausbau leiste. Tatsächlich gebe es in einigen Kommunen bereits realisierte Windenergieanlagen und Gebiete, die von dieser Planung noch nicht einmal erfasst sind. Krüger: »Demzufolge wird OWL seinen Beitrag voraussichtlich übererfüllen und das auch noch frühzeitiger als nach den nationalen Ausbauzielen notwendig.«
Bereits heute befinden sich auf geeigneten Flächen im Stadtgebiet 24 Industriewindanagen, die im breiten politischen und bürgerschaftlichen Konsens beschlossen worden seien. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, dem einmütigen politischen und bürgerschaftlichen sowie von Vereinen und Verbänden umfassend und breit zum Ausdruck gebrachten Widerstand gegen die vom Landesverband Lippe nun beabsichtigten Vorhaben entsprechendes Gewicht beizumessen.
Die Stadt Horn-Bad Meinberg sei als Kommune dabei, »das Gelingen der Energiewende tatkräftig zu unterstützen.« Auch vor diesem Hintergrund wäre der Bau der im Vorbescheidsverfahren beantragten Anlagen in Abwägung mit den unterschiedlichen zu berücksichtigenden Interessen unangemessen. Bürgermeister Krüger: »Selbstverständlich sind wir willens, Windenergieplanungen des Landesverbandes Lippe wohlwollend zu begleiten, wenn sie mit der Regionalplanung vereinbar und dementsprechend verhältnismäßig sind und nicht dazu beitragen, die bereits geschaffene Akzeptanz gegenüber der Energiewende vor Ort binnen kürzester Zeit wieder zu verlieren.«
Planungslücke bewusst ausgenutzt
Ebenso schwer wiege, dass der Landesverband Lippe mit seinem Vorhaben zur Errichtung von Windenergieanlagen im Wald das Bemühen des Landes Nordrhein-Westfalen konterkariert, mit einer gründlichen Regionalplanung ein verlässliches Steuerungsinstrument zu schaffen. »Ganz bewusst wird die schon beinahe geschlossene Planungslücke vom Landesverband Lippe ausgenutzt und es werden einige der charakteristischsten Wald- und Naturräume Lippes in unmittelbarer Nähe zu herausragenden Natur- und Kulturgütern wie den Externsteinen und der Velmerstot zugunsten eines maximalen Profits aufgegeben. Diese Unverhältnismäßigkeit ist grundsätzlich problematisch«, heißt es in dem Brief an Kossmann.
Besonders erschwerend kommt den Horn-Bad Meinbergern zufolge bei diesem Vorgehen jedoch hinzu, dass es sich beim Landesverband Lippe um eine öffentliche Einrichtung handelt, deren Entscheidungen von gewählten Politikerinnen und Politikern getroffen wird, den zehn Verbandsabgeordneten der laufenden Wahlperiode von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die vom Kreistag Lippe delegiert werden. Aufgrund des beträchtlichen Flächenbesitzes des Landesverbandes Lippe trügen die Abgeordneten der Verbandsversammlung eine besondere Verantwortung für die Charakteristik der Region und ihrer Landschaft.

Irreparabler Schaden wird im Herzen Lippes angerichtet
Dann wird Klartext geredet: »Ohne Abstimmung und Kompromissfindung« mit den Parteikollegen der betroffenen Städte und Gemeinden und gegen den ebenfalls von Parteikollegen begleiteten und entwickelten Prozess der Regionalplanung in der Regionalkonferenz »betreiben die Abgeordneten der Verbandsversammlung das Vorhaben gegen den kommunalen, den landespolitischen sowie den bundespolitischen Willen bei der Windenergieplanung«.
Dass sich die Abgeordneten der Verbandsversammlung »über die umfassend entwickelten und bekannten regionalen Planungsabsichten mit einem so groß dimensionierten Vorhaben auf so bedeutungsvollen und sensiblen Flächen hinwegsetzen«, werde in hohem Maße dazu beitragen, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum für die Energiewende zu verlieren. Es schade dem politischen und gesellschaftlichen Diskurs immens »und richtet einen irreparablen Schaden im Herzen lippischer Naturlandschaften an. «
Abschließend formulieren die Stadtvertreter: »Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Bitte nutzen Sie Ihre bedeutungsvolle politische Position und fordern Sie die Abgeordneten der Verbandsversammlung des Landesverbandes Lippe auf, die Planungen und Vorhaben umgehend einzustellen.«
Aber vielleicht tut der Landesverband Lippe das ja auch so. Dessen Verbandsversammlung tagt an diesem Mittwoch, 22. Januar 2025, von 15 Uhr an öffentlich (!) im Großen Sitzungssaal des Schlosses Brake.
Die Verbandspolitiker sollten sich besser warm anziehen. Die werden morgen noch einiges mehr zu hören bekommen.
Anmerkungen
↑1 | Die parallel verfolgten Planungen des Detmolder Fürstenhauses an der Gauseköte finden in diesem Schreiben keinerlei Erwähnung. Das mag formal begründbar sein, sachlich aber ganz sicher nicht. Da wird schon wieder taktiert. Vielleicht auch gekungelt. |
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Der Landesverband als Nachfolgeorganisation des ehemaligen Landes Lippe ist der Totengräber nicht nur des gerade neu vom Regierungspräsidenten zertifizierten Heilbad Bad Meinberg, dass er gezielt vor die Wand gefahren hat und dafür Bad Salzuflen mit Millionenbeträgen gefördert hat. Durch die Einstellung der Moor-und der Heilwasserförderung bringt er Bad Meinberg, dessen Erhalt auch auf seiner Agenda steht, auch auf den Weg des Konkurses. Daneben zerstört er Flora und Fauna und die Biodiversität seiner ihm anvertrauten Wälder mit der Absicht, bis zu 33 IndustrieWindkraftanlagen dort zu platzieren, obwohl das Soll für Windkraftanlagen in Lippe bereits über erfüllt ist. Das alleine schreit nach einer Anklage vor dem Verfassungsgericht wegen der Zerstörung der Existenzgrundlage der Bürger in diesem Bereich. Dazu gehören nicht nur die Anbieter im Hotel und Gaststättengewerbe, sondern auch die beeinträchtigten Menschen, denen Barrierefreiheit, Inklusion, Integration und Teilhabe schon nach dem Grundgesetz zusteht. Ebenfalls nach einem Disziplinarverfahren gegen den Landesverbandsvorsteher, der seine dienstliche Aufgabe mit Füßen tritt. Investigativ oder von den zuständigen Stellen müsste mal geprüft werden, an wen alles von der Windmafia Geld geflossen ist. Und der Staat garantiert zur Zeit auch noch für 20 Jahre sicheres Einkommen den Erbauern. Goldmarie lässt grüßen, obwohl sie die Natur zerstört und letztlich auch die Existenzgrundlage des Menschen. Dem wird die Stellung der Pechmarie zugewiesen.