Beim Landesverband Lippe am Braker Schloss in Lemgo haben Vertreter der Stadt Horn-Bad Meinberg und von Initiativen gegen Windkraft im Wald heute Unterschriften und Petitionen übergeben. Und die Vizebürgermeisterin der Stadt Stella Junger-Schwenner verlas eine Protestnote. Danach tagte die Verbandsversammlung unter anderem zum Haushalt.
Arroganz der Macht
Verbandsvorsteher Jörg Düning-Gast (CDU) versprach eine sorgsame Prüfung und betonte, dass solche Akte bürgerlichen Engagements wichtig für die Demokratie seien.[1]Wie das dann in der Realität aussieht, hat er erst neulich unter Beweis gestellt. Er rückte aber auch keinen Millimeter von den Planungen ab und begründete dies dem WDR gegenüber – unwidersprochen, ohne jede Nachfrage – mit der Notwendigkeit der Energiewende, die anders »nicht zu schaffen« sei.
Und wenn die »Windräder« nach Jahrzehnten abgeschrieben wären, würde sie auch wieder entfernt und der Wald seiner eigentlichen Bestimmung zurückgegeben. Das sehe die »Übergangstechnologie« so vor.
Für ihn ist das bestenfalls ein optisches Problem in der Landschaft. Aber eigentlich nicht mal das. So viel Unsinn und (vorgetäuschte) Ahnungslosigkeit auf einem Haufen ist schwer zu ertragen.
Zudem sprach er von »emotionalen Gründen« der Projektgegner. Allein diese herablassende Einordnung zeigt vor allem eines: Der Mann hat nichts verstanden, gar nichts. Arroganz der Macht.

Junger-Schwenner forderte im Namen aller Ratsfraktionen die »sofortige Einstellung aller Planungen von Windenergieanlagen im Teutoburger Wald und die Anerkennung des Regionalplans«.
Nach ihren Worten konterkarierten die Planungen in Egge und Teutoburger Wald:
1. die bestehende und rechtsgültige Regionalplanung.
2. die zeitnah in Kraft tretende Teilplanung Wind des Regionalplans.
3. die gesetzlich verankerte, kommunale Gestaltungshoheit
4. die parteiübergreifende und einstimmige Ablehnung Horn-Bad Meinbergs.
5. die touristische Ausrichtung Horn-Bad Meinbergs.
6. die typische lippische Wald- und Strukturlandschaft, die Teil des kulturellen Erbes aller Lipperinnen und Lipper ist. So heißt es im Steckbrief des Bundesamt für Naturschutz zum Eggegebirge: „Landschaft mit hoher Bedeutung für das natürliche und kulturelle Erbe als Naturnahe Kulturlandschaft ohne wesentliche Prägung durch technische Infrastruktur“.
7. den dringend benötigten Schutz der Flächen von höchstem ökologischem Wert. Die Flächen gehören zum einzigen allein in Nordrhein-Westfalen liegenden „Hotspot für Biologische Vielfalt“ (Bundesamt für Naturschutz) und sind auch im Regionalplan als Flächen zum Schutz der Natur ausgezeichnet.
8. den Flächenschutz als Wasserschutzgebiet.
9. die landes- und bundespolitischen Ziele zum Ausbau von Windenergie, die diese »Lückenplanung« und den »unkontrollierten Ausbau von Windenergie« ausdrücklich als NICHT GEWOLLT bezeichnen.
»Lückenplanung« ausdrücklich nicht gewollt
Zudem widersprächen die Projekte auch den Lippischen Punktationen, an die sich der Landesverband halten müsse.[2]In der Präambel des Gesetzes über die Vereinigung des Landes Lippe mit dem Land Nordrhein-Westfalen wurde auf die Punktationen Bezug genommen. Im Dezember 2009 bekräftigte Ministerpräsident … Weiterlesen … Darin heiße es:
- »Er orientiert sich bei seinem Handeln am Gemeinwohl in Lippe.«
- »Als größter Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen und der Gewässer trägt er wesentlich zum Erhalt der typisch lippischen Landschaft bei.«
- »Er sichert mit seinem nachhaltigen und naturnahen Wirtschaften die natürlichen Lebensgrundlagen und fördert ein attraktives Lebensumfeld.«
Ebenfalls wurden den Offiziellen des Landesverbandes circa 5.000 Kommentare (267 Seiten) von Unterzeichnern der Petition überreicht, die (Stand jetzt) von 10.300 Menschen unterschrieben wurde. Sie läuft noch mehr als fünf Monate.

Anmerkungen
↑1 | Wie das dann in der Realität aussieht, hat er erst neulich unter Beweis gestellt. |
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↑2 | In der Präambel des Gesetzes über die Vereinigung des Landes Lippe mit dem Land Nordrhein-Westfalen wurde auf die Punktationen Bezug genommen. Im Dezember 2009 bekräftigte Ministerpräsident Jürgen Rüttgers die Gültigkeit der Lippischen Punktationen. |
Schade, dass der WDR-Beitrag das eigentliche Problem nicht einmal am Rande streift:
Raumplanung gehört in die öffentliche Hand – nicht in die von Investoren und Großgrundbesitzern. Insbesondere auch in Bezug auf die Standorte von Windenergieanlagen.
Hierfür wurde von der Bezirkskonferenz in nicht gekannt detaillierter Feinabstimmung gemeinsam mit den Kreisen und Kommunen der Regionalplan OWL erarbeitet – ein ganz hervorragendes Werk, das die regionale Raumplanung in allen Belangen auf eine historisch nicht gekannte Stufe stellt.
Es ist nicht akzeptabel, dass durch ein klares Versagen der Politik auf Landes- und Bundesebene nun aufgrund eines Urteils des OVG Münster in NRW für wenige Monate ein vermeintlich „rechtsfreier Raum“ entstanden ist, der Großgrundbesitzern im Verbund mit Projektiererbüros und Investoren nun in Bezug auf die Errichtung von Windkraftanlagen quasi standortunabhängig den freien Durchmarsch sichert.
Gerade der LVL, aber genauso das ehemalige Fürstenhaus Lippe, sollten sich auf ihre geschichtsträchtige konservatorische Agenda besinnen, das Erbe Lippes und das einzigartige ökologische Tafelsilber dieser Region für die nächsten Generationen angemessen zu erhalten.
In Bezug auf die ökologischen und forstwirtschaftlichen Erkenntnisse mindestens der letzten 40 Jahre hat das von Seiten dieser beiden lippischen Großgrundbesitzer nun leider nicht so gut geklappt:
Durch den jahrzehntelang verabsäumten Waldumbau sind nun quasi alle Monokultur-Fichtenbestände abgestorben.
„Wald“ als Gelddruckmaschine in Bewirtschaftung auf maximalen Ertrag hat noch nie funktioniert – und ist mit dem weitläufigen Absterben dieser einstufigen Monokultur-Plantagenflächen hoffentlich auch endlich in den Köpfen gescheitert.
Und gerade die hier nun betroffenen Flächen sind die wertvollsten, die wir haben: ein in NRW und darüber hinaus einzigartiger Biotopverbund.
Jetzt haben wir das Fiasko.
Und um die finanziellen Verluste auszugleichen, möchten LVL und das ehemalige Fürstenhaus nun unter Umgehung der gesetzlichen Raumplanung einen Riesen-Windpark mit 33 XXL-Anlagen im Kernbereich und absoluten Herzstücks des Naturparks Teutoburger Wald/Eggegebirge errichten.
Im offenen Widerspruch zur Raumplanung der öffentlichen Hand – und gegen den erklärten Willen von Kreis und Kommunen.
Die beiden „privaten“ Wald-Großgrundbesitzer LVL und ehemaliges Fürstenhaus, sollten sich dringend auf die Verantwortung für ihr generationenübergreifendes Erbe besinnen – und entsprechend in vorderster Reihe schützend vor den Regionalplan OWL stellen – anstatt diesen und ihr eigenes Erbe unter Ausnutzung eines vermeintlich entstandenen juristischen Schlupflochs nun selbst derart zu konterkarieren!
Vielleicht ist es an der Zeit, die Flächen dieser beiden, jeweils historisch entstandenen Großgrund-Waldbesitzer endlich zu vergesellschaften – und unsere überregional so geschätzten Wälder endlich in Obhut und Verwaltung der öffentlichen Hand zu bringen.