
In der laufenden Debatte um Windkraftanlagen im Wald könnte es schon bald ein böses Erwachen für alle Kritiker geben. Die gängige These, dass das Windkartell eine Lücke zwischen dem alten und dem in einigen Monaten kommenden Regionalplan ausnutzt und sich mit dem neuen Plan alle schwer kritisierten Projekte erledigen werden, ist offenbar falsch. Und die Zeit wird knapp.
Daraus folgt: Das engagierte Gestrampel der Gegner in der Region ist weitgehend nutzlos. Damit auch alle feinziselierten Papiere, alle wortreichen Beschwerden. Nicht einmal die schwarz-grüne Landesregierung um Hendrik Wüst (CDU) und Mona Neubaur (Grüne), die dem Land diesen zerstörerischen Schwachsinn eingebrockt hat, könnte das beheben – selbst wenn sie wollte. Der Schlüssel liegt in Berlin beim Gesetzgeber – also der Reste-Ampel.
Nach ganz aktuellen Informationen des Pivit
ist eine Einigung in Berlin erzielt worden
Aus diesem Grund ist der Vorsteher des Landesverbandes Lippe Jörg Düning-Gast angesichts des Protests auch immer noch recht gelassen und bindet dem WDR zum Beispiel kaltlächelnd einen Bären nach dem anderen auf, die deren Mitarbeitende dann brav nach Bielefeld schleppen.
Ob es dazu kommt, die Steuerung über den Windkraft-Ausbau wiederzuerlangen, die der kommunalen Familie bewusst von Schwarz-Grün in Düsseldorf aus der Hand geschlagen wurde, wird sich wohl in der Bundestagssitzungswoche von Montag an zeigen. Dann steht eine Gesetzesinitiative der CDU zur Debatte, an der maßgeblich der Bundestagsabgeordnete Christian Haase (Höxter) mitgestrickt hat. Damit soll die Rechtslage so geändert werden, dass das Windkartell nicht mehr so leichtes Spiel hat.

Trügerische Hoffnung
Es gilt das Prinzip Hoffnung, denn bisher stehen nach Informationen des Pivit vor allem die Sozialdemokraten auf der Bremse, weil sie auf einem (sachfremden) Deal mit ihren Verhandlungspartnern bestehen, die mutmaßlich den nächsten Bundeskanzler stellen werden. Auch in Düsseldorf wollen sich die Sozis nicht bewegen. Was in der Region gar nicht gut ankommt.
Die Kuh, die es vom Eis zu schaffen gilt, ist in einem Text beim Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW treffend beschrieben worden.
Nach Angaben von Gegnern der umstrittenen Projekte – Silberbachtal, Egge, Gauseköte, Hornoldendorf – liegt der Hase unter anderem in einem Urteil des OVG Münster im Pfeffer. Darauf berufen sich die Befürworter von Windkraft im Wald trotz aller schlagenden Argumente, warum das eine ganz schlechte Idee ist. Die auch mit Klimaschutz nichts zu tun hat, sondern lediglich mit Profitinteressen.
Kein überragendes Interesse
So sagt Matthias Reiche, Forstwirt aus Paderborn, im Gespräch mit dem Pivit zu den Zielen der Gesetzesänderung: »Die wichtigste geplante Änderung ist der Versuch, eine Entprivilegierung außerhalb der beplanten Vorrangflächen zu erreichen, wenn das Flächenziel von 1,8, Prozent erreicht ist. [1]Vorgabe der NRW-Landesregierung Denn dann besteht kein überragendes öffentliches Interesse mehr am Ausbau der Windenergie an Land.«[2]Das Windenergieflächenbedarfsgesetz vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist, wird wie folgt … Weiterlesen …
Reiche geht davon aus: »Genau gegen diese wichtigste Neuregelung laufen aber nach meinen Informationen besonders die Grünen und Teile der SPD Sturm. Wir dürfen daher sehr gespannt sein, ob es der CDU nächste Woche doch noch gelingt, eine Mehrheit für ihren Vorschlag bei der Ampel zu finden.«
Eigentlich, so meint der Sozialdemokrat, könne man sich den ganzen Aufwand mit der Petition gegen die WKA im Wald sparen – »denn sie wendet sich ja nur gegen die Wirkung, nicht gegen die Ursachen. Die Petition müsste sich stattdessen gegen die herrschende Rechtslage wenden.«
Reiches Hinweise sind keineswegs destruktiv gemeint, sondern als Warnung zu verstehen, sich nicht auf den Regionalplan zu verlassen, wie das einzelne Aktivisten aus Lippe mit Hingabe immer wieder tun.
Berlin bestimmt und basta!
Denn: »Das OVG vertritt tatsächlich die Rechtsauffassung, dass der Regionalplan OWL/ergänzender Teilplan Windenergie allein die Aufgabe hat, ausreichenden Raum (1,8 Prozent) für Windkraft zur Verfügung zu stellen. Für den restlichen Raum gilt weiterhin die Privilegierung nach Bundesbaugesetz. Das bedeutet, dass der Teilplan Windenergie des RP keine Ausschlusswirkung für die nicht im Teilplan dargestellten Flächen etwa in den Wäldern des Teuto hat.«
Das sei zwar ein Einzelurteil, gilt aber vermutlich – dank der windkraftfreundlichen Rechtsprechung in Münster – analog auch für den Bereich Regionalplan Detmold, mahnt Reiche: »Mit anderen Worten: Der Regionalplan kann keine ordnende Wirkung für die Landschaft entfalten! Der Regierungspräsident kann seinen WK-Plan also in den Ofen stecken. Das ist der eigentliche Skandal in der Sache. Die Region hat nichts zu sagen. Berlin, also die Ampel, bestimmt, wo gebaut wird und basta. Und da Bundesrecht Landesrecht bricht, haben auch Ministerpräsident Wüst oder die Abgeordneten Goeken oder Hoppe-Biermeyer keinerlei Einfluss.«
Das Fazit des renommierten Forstexperten aus Paderborn ist nicht zu bestreiten: »So jedenfalls nimmt man die Menschen in der Region nicht mit. Wenn ich den Brief von Karsten Otte[3]Sprecher der Bezirkskonferenz Naturschutz an den Bundestag[4]Brandbrief an den Bundestag richtig verstehe, ist aber im Bundesbau- und Planungsrecht eher eine Verfestigung dieser Rechtslage geplant. Dann brauchen wir uns hier in der Region überhaupt nicht mehr abzustrampeln. Dann kann jeder da bauen, wo er will, außer vielleicht in FFH-Gebieten und Nationalparks.«
Anmerkungen
↑1 | Vorgabe der NRW-Landesregierung |
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↑2 | Das Windenergieflächenbedarfsgesetz vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1) §1 Absatz 2 wird folgender Satz 2 angefügt:„Werden die Flächenziele nach Maßgabe von §3 Absätze 1 und 2 erreicht, so ist dem überragenden öffentlichen Interesse am Ausbau der Windenergie an Land nach §2 EEG 2023 insoweit Rechnung getragen.“ |
↑3 | Sprecher der Bezirkskonferenz Naturschutz |
↑4 | Brandbrief an den Bundestag |