Die sogenannte Energiewende, eine angebliche Erfolgsgeschichte, wird nach wie vor miserabel gemanagt. Viel zu teuer, zu intransparent, zu ineffektiv, Ergebnisse dürftig, unsozial, eine Gefahr für die Versorgungssicherheit.
Es ist unverständlich, dass das BMWi die EEG-Umlage113 nicht zu den Kosten der Energiewende zählt. Die EEG-Umlage belastete den Stromverbrauch im Jahr 2016 mit knapp 24 Mrd. Euro. Das Abgaben- und Umlagesystem für Energie sorgt zudem dafür, dass Wirtschaft und Privathaushalte kaum von günstigen Entwicklungen des Börsenpreises für Strom profitieren können.
Bundesrechnungshof
Insofern ist der aktuelle Bericht des Bundesrechnungshofes genau so alarmierend wie der Sonderbericht aus dem Jahr 2018. Und ist genau so ernüchternd und besorgniserregend. Vor allem, was die Energiesicherheit angeht. Das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wird geradezu abgewatscht.
Folgen? Keine. Genau wie vor drei Jahren.
Die sichere Versorgung mit Strom hat das BMWi anhand von Indikatoren und Schwellenwerten zu messen und zu bewerten. Sein Monitoring ist aber lückenhaft: Aspekte zur Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit wie Netzausbau und Speicher, Netzwartung, Netzstabilität oder Versorgungsausfälle deckt es nicht oder nur unzureichend durch Indikatoren ab.
Zahlreiche andere Aspekte wirken sich erheblich auf die zukünftige Versorgung mit Strom aus. Das Monitoring muss daher auch Szenarien untersuchen, die aktuelle Entwicklungen und bestehende Risiken zuverlässig und realistisch erfassen und abbilden:
- So hat die Bundesregierung den geplanten Kohleausstieg bislang nicht richtig berücksichtigt. Das hinterlässt eine Kapazitätslücke von bis zu 4,5 Gigawatt– die Leistung von vier großen konventionellen Kraftwerken.
- Gleichzeitig verursachen die neuen Pläne zur Wasserstoffgewinnung einen erheblichen Strommehrbedarf. Dieser muss gedeckt werden.
- Außerdem haben der stockende Netzausbau und eingeschränkte grenzüberschreitende Austauschkapazitäten Einfluss auf eine sichere Versorgung.
- Zudem muss das BMWi für seine Berechnungen auch Jahre mit extremem Klima berücksichtigen, in denen Wind und Sonne erheblich weniger Strom erzeugen.
Trotz dieser Unabwägbarkeiten hat das BMWi in seiner Bewertung kein „Worst-Case“-Szenario untersucht. Ein solcher Stresstest, in dem mehrere Risikofaktoren zusammentreffen, ist aber notwendig - für eine realistische Erfassung und Bewertung der Versorgungssicherheit, für eine belastbare Risikoanalyse.
„Das BMWi beugt diesen realen Gefahren für eine sichere Stromversorgung nicht wirksam vor,“ sagte Scheller. „Es muss sein Monitoring dringend vervollständigen.“
Besondere Aufmerksamkeit verdienen meiner bescheidenen Meinung nach die Hinweise des Bundesrechnungshofes zum Netzausbau.
Das derzeitige Entgeltmodell der Übertragungsnetzbetreiber innerhalb der Marktsimulation setzt keine hinreichenden Anreize, das Netz schnell auszubauen: Die Kosten für Netzsicherheitsmaßnahmen für die Übertragungsnetzbetreiber werden sicher von den garantierten Erlösen gedeckt. Damit entsteht derzeit kein Impuls, diese Kosten durch eine Beschleunigung des Netzausbaus möglichst gering zu halten.
Bundesrechnungshof
Zusammengefasst empfiehlt der Bundesrechnungshof dem BMWi:
- den Netzausbaubedarf schon als Bestandteil anderer Entscheidungen planerisch zu berücksichtigen,
- die Veränderungen durch den Kohleausstieg umfassend in die Netzausbauplanungen einzubeziehen,
- wirksame Beschleunigungsimpulse gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern zu setzen und wenn notwendig, auch stärkere Einflussmöglichkeiten des Bundes zu prüfen,
- die Erzeuger von Strom an den Kosten des Netzausbaus zu beteiligen.
Vor allem der letzte Satz birgt Sprengkraft für das bisher geltende in der Wolle grün gefärbte Kapital-Umverteilungs-Gesetz (EEG).
Statement des Präsidenten des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller