„Adressbuch. Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.“ Aus den AGB von WhatsApp
Hier liegt der Hase im Pfeffer. Wie Boris schon sagt: »Jeder, der diese AGB abnickt, begeht damit einen Rechtsbruch gegen deutsches Recht. Nicht nur bei mir, sondern bei allen Benutzern im Adressbuch, die nicht bei WhatsApp angemeldet sind.«
Nur, damit das sonnenklar ist: Ich finde das nicht witzig. Jeder, der meint, sich bei WhatsApp anmelden zu müssen, mag das tun. Zuvor aber sind meine Daten aus seinem Adressbuch zu löschen.
Wer sich nicht daran hält und somit widerrechtlich meine Daten an WhatsApp weiterleitet, obwohl ich dem nicht zugestimmt habe, bekommt Ärger. Ernsthaft. [1]Az. F 120⁄17 EASO, Amtsgericht Bad Hersfeld
Fürs Protokoll: Strafbewehrte Unterlassungserklärungen haben einen ungemein erzieherischen Effekt. Sie sind nämlich teuer.
Es gibt übrigens viel Besseres als das Schweinenetz von Sugardaddy.
Leave Facebook. Quit Instagram. Drop Whatsapp. Now.
Anmerkungen
↑1 | Az. F 120⁄17 EASO, Amtsgericht Bad Hersfeld |
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