Wer sich in diesem Land friedlich, vernünftig, zivil für den Erhalt der Umwelt und gegen die Zerstörung seiner Heimat einsetzt, der bekommt nicht etwa das Bundesverdienstkreuz. Er bekommt in NRW, im grün-rot regierten Lippe mit Landrat Axel Lehmann (SPD) an der Spitze, um genau zu sein, eine Vorladung vom Staatsschutz. Wegen angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht. Und ihm wird eine Freiheitsstrafe oder auch Geldstrafe angedroht. Weil: Straftat.
Da wird, ganz offensichtlich, der Staatsapparat missbraucht, um missliebige Meinungen zu unterdrücken und Kritiker gewisser kommerzieller Planungen mundtot zu machen und zu kriminalisieren. Die spannende Frage ist: Von wem? Wer ist der Denunziant?
(1) Wer als Veranstalterin oder Veranstalter oder Leitung eine öffentliche Versammlung trotz vollziehbaren Verbots durchführt oder trotz Auflösung oder Unterbrechung durch die Polizei fortsetzt oder eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ohne Anzeige nach § 10 beziehungsweise ohne Ausnahmegenehmigung nach § 20 Absatz 2 durchführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 27, Straftaten, Versammlungsgesetz NRW
Wer’s nicht glaubt, möge sich mit Uwe Hartmann unterhalten. Der völlig unbescholtene und rechtstreue Ingenieur und selbstständige Unternehmer engagiert sich in der Initiative »Beller Feld« und somit gegen die bereits begonnene Zerstörung wertvollen Ackerlandes für den Bau eines gigantischen Logistikzentrums von Amazon in der lippischen Provinz bei Horn-Bad Meinberg.
Vor kurzem, am Nachmittag des 6. April, war ein Team des ZDF vor Ort, um den bemerkenswerten Vorgang »Ackerboden zu Beton« zu dokumentieren. Gesendet ist der Beitrag wohl noch nicht. Am selben Tag fanden sich vor Ort ein paar Mitglieder der Beller Initiative ein, um ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen. Daraus versucht nun jemand, den Gegnern des Projekts einen Strick zu drehen.
Und der Polizeiliche Staatsschutz lässt sich für diese schäbigen Machtspielchen und Einschüchterungsversuche offenbar willig einspannen und instrumentalisieren. Hätte trotz jahrzehntelanger journalistischer Erfahrung in OWL nicht gedacht, dass ich so etwas noch mal erleben darf. Und da schreitet niemand, der bei klarem Verstand ist, ein? Kann das mal bitte jemand an geeigneter Stelle im Landtag NRW zur Sprache bringen? Gerne noch vor diesem Wochenende?
Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.
Volksweisheit
Uwe Hartmann selbst ist ebenso – gelinde gesagt – überrascht wie weiterhin wehrhaft: »Bekannt ist, dass ich die Dauermahnwache in Horn angemeldet habe und dass diese Mahnwache seit nun mehr als einem Jahr komplett unproblematisch stattfindet. Wir kooperieren sogar mit den örtlichen Polizeikräften in freundschaftlicher Weise.«
In Horn-Bad Meinberg wurde der Bürger daher (und trotzdem) wohl als Staatsfeind Nr. 1 ausgemacht – und angezeigt. Da liegen offenbar in der Verwaltung der am Rande des Bankrotts (Haushaltssicherung) stehenden Kommune die Nerven blank. Mit dieser Aktion ist ihr bundesweite Aufmerksamkeit gewiss.
Hartmann hält nach der Ratssitzung vom 11. Mai fest, in der er den sogenannten Bürgermeister zu dem Vorgang gestellt hat: »Meine Frage an den Bürgermeister lautete daher: Irgend jemand muss diesen Strafantrag unterstützt haben. Haben Sie Kenntnis, dass dieses aus Ihrem Haus heraus erfolgt ist? Antwort: ‚Mir liegen keine diesbezüglichen Informationen vor’.«
Bürgermeister in Horn-Bad Meinberg ist der SPD-Politiker Dieter Krüger. Einfach mal dran denken, wenn an diesem Sonntag Wahltag in NRW ist…
Wer die Anzeige erstattet hat, ist (noch) nicht bekannt. Auf Dauer wird sich das aber kaum unter der Decke halten lassen. Ich persönlich bin der Meinung: Wer das losgetreten hat, sollte sich nicht nur auf sein Demokratieverständnis untersuchen lassen, sondern auch auf seinen Geisteszustand. Und eines ist gewiss: Sollte es sich gar um einen (kommunalen) Amtsträger handeln, bieten sich noch ganz andere Möglichkeiten, dem zu begegnen.
Ach, übrigens:
1) Jede Person hat das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen mit anderen zu versammeln und Versammlungen zu veranstalten.
§ 1, Versammlungsfreiheit, Versammlungsgesetz NRW
Der Pivit freut sich natürlich auch immer über treue, verlässliche Fans bei Facebook. So wie diesen notorischen Schwätzer und Physiotherapeuten aus Horn-Bad Meinberg. Seine Kundschaft wird er sicher damit erfreuen. Oder auch nicht.[1]Rechtschreibung/Zeichensetzung ist seine Sache auch nicht. Gilt BTW auch für Anja Hartwig. Nebenbei bemerkt: Schützen sind auch nicht mehr, was sie mal waren. Anstand und so. Die HBM-Pöbeltruppe läuft sich warm.[2]Wird wie bisher alles fein säuberlich dokumentiert.