Geht doch! 🙂
Der Richter der 6. Kammer des Verwaltungserichts Aachen sprach von einem »beachtlichen Verfahrensfehler«. Die Anlage sei so nie genehmigungsfähig gewesen. Geklagt hatte der Naturschutzbund Deutschland (NABU).
Az: 6 K 612⁄17
Laut NABU Euskirchen sind die Standorte Dahlem I bis III sowie der Standort Dahlem IV, gegen den jetzt seitens des NABU NRW geklagt wird, aus Naturschutzsicht gänzlich ungeeignet für den Betrieb von Windkraftanlagen.
Auch der Kranichzug wird durch die Windräder massiv gestört.
Der Kreis Euskirchen und der am Verfahren beteiligte Anlagenbetreiber können nach dem Aachener Urteil noch versuchen, weitere Rechtsmittel einzulegen. Zu den Betreibern gehört ein nach eigenen Angaben »internationales Unternehmen mit Sitz in Oosterbeek (NL) sowie Zweigstellen in Trier und Rees«. Es behauptet, den Schutz von Klima und Umwelt (sic!) zu »fördern«.
Wie es tatsächlich aussieht, wenn sich Windkraftprofiteure und deren Hilfstruppen (Gutachter) für Natur und Umwelt einsetzen, liest sich dann aber leider so…
Wenn der Gutachter am Baum klopft
Und es gibt noch weit mehr solcher Fälle.
Über eine Zulassung eines etwaigen Berufungsantrags gegen das Aachener Urteil würde das Oberverwaltungsgericht Münster zu entscheiden haben. Aber da den Betreibern die Umwelt nach eigenem Bekunden ja so wichtig ist, wird es dazu sicherlich gar nicht kommen. [1]kleiner Scherz…
Falsch gedacht. Hier die jüngste – bestürzende – Entwicklung: Neuer Bauantrag für Dahlem IV und Forstbetrieb vergrämt Schwarzstorch.
Anmerkungen
↑1 | kleiner Scherz… |
---|