Wer auch immer es für eine gute Idee hielt, über dem Silberbachtal bei Leopoldstal einen »Windpark« mit 263 (!) Metern hohen Industriewindanlagen zu projektieren, bewegt sich offenbar auf sehr dünnem Eis. Denn obwohl jeder seit dem Verfahren um ähnliche Planungen an der Gauseköte bei Berlebeck wissen dürfte, dass das NATO-Militär ein gewichtiges Wörtchen mitzureden hat, machen die Paderborner Planer und deren lippische Auftraggeber beim Landesverband in ihrem Hunger auf EEG-Geld denselben Fehler noch einmal. Und wieder gehen sie ins Risiko, dass ihnen die britischen Streitkräfte unter Verweis auf militärische Übungserfordernisse der Luftstreitkräfte zum zweiten Mal einen Strich durch die Rechnung machen.[2]Die Briten verwalten nach NATO-Truppenstatut den Truppenübungsplatz. Sie haben also de facto das Sagen.
Wieder ist eine Flugverbotszone nach Informationen des Pivit der Grund für ein mögliches Scheitern der Planungen, die ohnehin von der Stadt Horn-Bad Meinberg und der Bürgerschaft geschlossen abgelehnt werden. Wo zivil nicht geflogen werden darf, darf es aber sehr wohl das Militär. Und der Truppenübungsplatz Sennelager liegt in unmittelbarer Nachbarschaft. Wie schon im Fall Gauseköte.
In einer Höhe zwischen 250 und 500 Fuß über Grund – also etwa 80 bis 170 Metern – sind die in den Platz einfliegenden bzw. aus ihm herausfliegenden Kampfjets teils mit Außenlast ziemlich schnell unterwegs. Dass die Piloten sich dort von den mitten im Weg stehenden »Windräderchen« ein kleines bisschen gestört fühlen würden, ist unmittelbar einsichtig.
Die Luftsperrgebiete ED‑R 112A und ED‑R 112B in verschiedenen Varianten dargestellt.
Diese sogenannten ED‑R (hier im Fall Schlangen/Horn: 112‑A und 112‑B) gibt es überall im (deutschen) Luftraum. Diese Luftsperrgebiete bezeichnen Zonen, die erheblichen Einschränkungen für die Luftfahrt unterliegen. Manche sind dauerhaft in Kraft, manche können zeitweise aktiviert und deaktiviert werden.
Der Korridor für diese Flugmanöver zwischen Senne und Horn ist zwischen drei und sechs Nautischen Meilen breit. Schwer vorzustellen, dass die Briten – oder eine andere NATO-Streitmacht – in diesem Bereich oder sehr nah daran gigantische Industriewindanlagen des Typs E175 mit 175 Metern Rotormesser dulden werden. Man sollte sie darin bestärken.
Diese wichtigen Aspekte, die in der öffentlichen Debatte im Fall Silberbachtal noch gar keine Rolle gespielt haben, sollten dringend von allen beteiligten Behörden gründlichst und unvoreingenommen geprüft werden. Wie lange das auch immer dauern mag. So etwas verträgt keine Eile.
Der Pivit meint es ja nur gut. Nicht, dass am Ende die ganze schöne Projektierung wieder für die Katz ist, weil jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.
Anmerkungen
↑1 | Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen |
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↑2 | Die Briten verwalten nach NATO-Truppenstatut den Truppenübungsplatz. Sie haben also de facto das Sagen. |
Wie peinlich muss es für einen Landesverbandsvorsteher sein, wenn ihm nachgewiesen wird, dass er seine Schulaufgaben nicht gemacht hat. Auch Nachsitzen nützt da wenig. Es geht schlicht um die Tatsache, dass gesetzliche Vorgaben nicht beachtet werden und darüber hinaus sogar die gesetzliche Grundlage für den Bestand der Einrichtung verletzt wird.
Ein klarer Fall von Fehlplanung
Es wäre doch so einfach: Windkraftanlagen dort bauen, wo der Regionalplan dies vorsieht – und nicht dort, wo es irgendeinem Investor gerade passt. Als Privatperson muss man sich schließlich auch an Bauvorschriften halten. Warum sollten für Großprojekte wie Windkraftanlagen andere Regeln gelten?
Besonders absurd wird es, wenn man bedenkt, dass NRW, speziell der Kreis Lippe, die EU-Vorgaben für alternative Energien längst erfüllt hat. Noch dazu gilt weiterhin die klare Regel: Keine Windkraftanlagen im Wald. Wie schwer ist das zu verstehen? Aber nein, stattdessen wird auf Teufel komm raus geplant, ignoriert und riskiert.
Und wenn dann die Britischen Streitkräfte oder andere NATO-Verbündete aufgrund militärischer Übungsräume den Daumen senken, ist das Gejammer groß. Dabei wäre es mit ein wenig Planung und Rücksicht so leicht vermeidbar gewesen. Stattdessen wird die Verantwortung auf Behörden abgeschoben, und Antragsteller beschweren sich über lange Genehmigungszeiten.
Übrigens: Ein Antrag muss vollständig und mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Versuchen Sie mal, als privater Bauherr nur die Hälfte der Dokumente vorzulegen und sich dann zu beschweren, dass die Genehmigung auf sich warten lässt. Viel Glück damit!
Vielleicht sollten sich die Planer weniger auf EEG-Subventionen und mehr auf die rechtlichen und logistischen Realitäten konzentrieren. Windkraft ist wichtig, aber nicht um jeden Preis – und schon gar nicht gegen geltende Vorschriften und Interessen der Allgemeinheit.